Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung eines Wohnmobil-Stellplatzes


1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung eines Stellplatzes für Wohnmobile, die zwischen dem Vermieter (im Folgenden "Vermieter") und dem Mieter (im Folgenden "Mieter") geschlossen werden.
(2) Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Mieters haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Mieters durch den Vermieter zustande. Das Angebot kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) erfolgen.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und den Stellplatz nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen.

3. Mietzeit
(1) Die Mietzeit wird im Mietvertrag festgelegt. Die vereinbarte Mietzeit kann nach Rücksprache mit dem Vermieter verlängert oder verkürzt werden.
(2) Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter ist nur mit Zustimmung des Vermieters und gegebenenfalls unter Zahlung einer entsprechenden Entschädigung möglich.

4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
(1) Der Mietpreis richtet sich nach der im Mietvertrag vereinbarten Höhe. Die Zahlung erfolgt im Voraus, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
(2) Zahlungen sind per Banküberweisung oder anderen vom Vermieter akzeptierten Zahlungsmethoden zu leisten.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

5. Nutzung des Stellplatzes
(1) Der Stellplatz darf nur für das Parken eines Wohnmobils, Zeltes, PKW mit Dachzelt genutzt werden. Jegliche andere Nutzung (z. B. für Wohnzwecke ohne die Nutzung eines Wohnmobils) ist untersagt.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, den Stellplatz während der Mietzeit pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(3) Das Abstellen von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen außerhalb des Stellplatzes ist nicht gestattet.

6. Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, sich an die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie an alle besonderen Platzordnungen oder Hinweise des Vermieters zu halten.
(2) Der Mieter hat den Stellplatz auf eigene Gefahr zu nutzen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter durch die Nutzung des Stellplatzes entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, den Stellplatz nach Ende der Mietzeit besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.

7. Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits zurückzuführen sind.
(2) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen oder persönlichen Gegenständen des Mieters, die auf Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt oder auf andere von ihm nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

8. Kündigung und Stornierung
(1) Der Mieter kann den Mietvertrag vor Mietbeginn durch schriftliche oder telefonische Mitteilung kündigen. Die Stornierung hat unter Berücksichtigung der im Mietvertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen zu erfolgen.
(2) Eine Stornierung ist kostenfrei.
(3) Eine Kündigung des Vertrages durch den Vermieter ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei Vorliegen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände, die eine Nutzung des Stellplatzes unmöglich machen.

9. Datenschutz
(1) Der Vermieter verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Mieters gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und ausschließlich für die Durchführung des Mietvertrages zu verwenden.
(2) Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.